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Teilzeitausbildung

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Für den Fall, dass ausbildungswillige junge Menschen aufgrund von individuellen Lebensumständen und persönlichen Gründen nicht ganztägig für eine Berufsausbildung zur Verfügung stehen können, gibt es die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung.

[bearbeiten] Verkürzung

Ausbildender und Auszubildender können gemeinsam einen Antrag zur Verkürzung der täglichen oder der wöchentlichen Ausbildungszeit stellen. So kann bei der Ausbildung die in der Ausbildungsordnung niedergelegte reguläre Gesamtausbildungsdauer beibehalten werden. Wenn sich die beiden Vertragspartner einig sind, haben sie gegenüber der zuständigen Stelle den Anspruch, dass dem Antrag auf Verkürzung entsprochen wird. Sollte allerdings nicht zu erwarten sein, dass das Ausbildungsziel auch in der gekürzten Zeit erreicht wird, ist es möglich, die Gesamtdauer der Berufsausbildung zu verlängern. Natürlich muss für eine Teilzeitausbildung ein berechtigtes Interesse bestehen, was z.B. bei Auszubildenden, die ein eigenes Kind oder einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu betreuen haben, der Fall wäre.

[bearbeiten] Siehe auch

[bearbeiten] Quelle

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