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Lohnsteuerklasse

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Vorgeschichte & Hintergründe

Man unterscheidet zwischen sechs unterschiedlichen Lohnsteuerklassen. Um überhaupt in eine Lohnsteuerklasse zu fallen, muss man einkommenssteuerpflichtig sein.

  • Was ist das?

Einkommenspflichtig ist jede/r Bürger/in, die nach dem Einkommensteuergesetz entweder eine natürliche Person ist, im Inland wohnt und jene, die eine deutsche Staatsangehörigkeit haben, aber nicht in Deutschland wohnen. Diese sind daher, weil sie im Ausland leben, nur bedingt eingeschränkt einkommenssteuerpflichtig.

  • Wie wird die Lohnsteuerklasse bestimmt?

Hierfür werden mehrere Faktoren wie der Familienstand, das Alter und die Höhe des Einkommens berücksichtigt. Azubis und normale Angestelle in verschiedenen Berufsfeldern unterliegen der Einkommenssteuer aus nicht selbtsständiger Arbeit. Also dann, wenn wir Gehälter (kaufmännischer Bereich), Löhne (gewerblicher Bereich) oder Gratifikationen (Betriebszugehörigkeit, Geburten...) erhalten. Auch andere Einkommensteuertypen müssen versteuert werden. Dazu gehören Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (wie Ärzte, Rechtsanwälte), Einkünfte aus Kapitalvermögen (wie Zinserträge), Einkünfte aus Vermietung (wie Miete, Pacht) und sonstige Einkünfte (wie Unterhaltsleistungen).

Euer Arbeitgeber benutzt das sog. Abzugsverfahren. Ihr erhaltet einen Bruttoarbeitslohn und davon sind die Einkommenssteuer an das Finanzamt abzuführen, was der Arbeitgeber direkt erledigt. Dafür erhält der Arbeitgeber von euch eine sog. Lohnsteuerkarte. Nach Ablauf eines Jahres erhaltet ihr Anfang des nächsten Jahres eine Meldebescheinigung eures Arbeitsgebers, wie viel Einkommenssteuer er abgeführt hat. Im sog. Veranlagungsverfahren könnt ihr dann im Rahmen einer Lohnsteuererklärung beim Finanzamt zu viel gezahlte Steuern euch zurückholen.

[bearbeiten] Die Lohnsteuerkarte

Die Lohnsteuerkarte wird euch kostenfrei jedes Jahr für das darauffolgende Jahr zugestellt. Diese erhaltet ihr von eurer Gemeinde. Die Lohnsteuerkarte beinhaltet für euren Arbeitgeber alle wesentlichen Informationen, die für die Ermittlung der Höhe der zu zahlenden Einkommenssteuer wichtig ist. Folgende Angaben kann man der Lohnesteuerkarte entnehmen:

  • deinen Namen und Wohnanschrift
  • Steuerklasse (kommen wir gleich zu)
  • Zahl der Kinderfreibeträge(wichtig, wenn ihr bereits Kinder habt)
  • Religionszugehörigkeit (damit zahlt ihr Kirchensteuer, die bei der Lohnsteuererklärung anteilig wieder zurückgeholt werden können. Ihr könntet auch aus der Kirche austreten, wenn ihr diese Kirchensteuer sparen wollt. Lohnt sich aber in der Ausbildung noch nicht)

Nachdem ihr die Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgegeben habt, fügt dieser im Laufe des Jahres noch weitere Angaben für das Finanzamt hinzu:

  • euren Bruttoarbeitslohn
  • eure Beschäftigungsdauer
  • Summe der Lohn- und Kirchensteuer
  • den einbehaltenen Solidaritätszuschlag
  • deinen Anteil zur gesetzlichen Sozialversicherung

[bearbeiten] Lohnsteuerklassen

Kommen wir nun zum eigentlichen Hauptthema. Die Steuerklassen. 6 Klassen an der Zahl mit römischen Zahlen: I, II, III, IV, V, VI (1-6).

  • Steuerklasse I

Diese gilt für Ledige (also Singles), Geschiedene, Verwitwete und dauernd getrennt lebende Ehegatten. Kurzum: Alle, die ohne Partner leben.

  • Steuerklasse II

Umfasst alle o.g. Personengruppen aus der Klasse I, die aber minimum ein Kind haben und in ihrer Wohnung lebt und unverheiratet sind

  • Steuerklasse III

Verheiratete, wenn nur ein Ehegatte in einem Arbeitsverhältnis steht sowie Verheiratete, wenn der andere Ehegatte ebenfalls arbeiten geht und die Steuerklasse V hat. Praxisbeispiel: Heiko und Heike sind verheiratet. Heiko geht Vollzeit arbeiten und bringt den höchsten Gehaltsanteil mit nach Hause. Heike geht nur vormittags arbeiten und erhält deutlich weniger.

  • Steuerklasse IV

Verheiratete, wenn beide Ehegatten in einem Arbeitsverhätlnis stehen. Praxisbeispiel: Heike und Heiko gehen beide Vollzeit arbeiten und verdienen gleich viel, evtl. Heike gering weniger als Heiko.

  • Steuerklasse V

Verheiratete, wenn die Ehegatten arbeiten gehen und ein Ehegatte auf Antrag in Steuerklasse III eingestuft ist. Lest hier noch eimal Steuerklasse III. Kommt dann vor, wenn einer der Ehegatten weniger verdient. Dieser wird dann in die schlechteren Steuerklasse eingestuft und zahlt vom Bruttolohn deutlich mehr Steuern als der Ehegatte in Steuerklasse III.

  • Steuerklasse VI

Wenn jemand mehrere Arbeitsverhätnisse ausführt. Dieser wird dann die höchsten Steuern zahlen müssen.

[bearbeiten] Tip

Beachtet bitte, jedes Jahr eure Lohnsteuerkarte dem Arbeitgeber pünktlich zu übergeben. Versäumt ihr das, so werdet ihr automatisch in die höchste und somit teuerste Steuerklasse VI eingestuft. Bitter.

[bearbeiten] Praxisfälle einzelner Lohnsteuerklassen

Um das alles besser zu veranschaulichen, nehmen wir uns nachfolgend jeweils ein Steuerklassenfall vor. Die Berechnungen erfolgten mit einem Brutto-Nettorechner, den ihr im "Linkbereich" auf eure Bedürfnisse nachrechnen könnt. Zum Beispiel, wie viel Netto ihr nach der Ausbildung erwarten könnt. :-)

Annahme: Männliche Person, 22 Jahre alt, Bruttolohn 2250,- EUR monatlich ohne jährlichen Steuerfreibetrag, Krankenversicherungssatz 13,5 %, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Kirchensteuerzahler und keine Gleitzone bei einer 40 Stundenwoche und 12 Gehälter im Jahr

  • Nach Steuerklasse I entspricht der Nettolohn 1424,04 €
  • Nach Steuerklasse II entspricht der Nettolohn 1469,65 Bitte beachten! Kinderfreibetrag ist 0,5, da ihr ein Kind habt und der andere Partner ebenfalls 0,5 hat. Ein Kind entspricht immer 1,0 Kinderfreibetrag.
  • Nach Steuerklasse III entspricht der Nettolohn 1713,94. Das sind schon gleich 244,29 € mehr. Bitte hier Kinderfreibetrag auf 1,0 setzen, da der andere Ehegatte nicht arbeiten geht.
  • Nach Steuerklasse IV entspricht der Nettolohn 1429,08 € Dafür aber mit doppelten, nahezu gleichhohen Gehältern. Kinderfreibetrag hier 0,5.
  • Nach Steuerklasse V entspricht der Nettolohn 674,37 €. Bitter wenig. Aber dafür geht der andere Partner auf Steuerklasse III arbeiten. Bitte beachten: Bruttolohn hier: 1250,00 €, muss deutlich weniger sein.
  • Nach Steuerklasse VI entspricht der Nettolohn 1007,07 €. Ohne Worte. Bitter. Ja immer die Steuerkarte abgeben!!!

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