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Krankenkasse

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Krankenkasse

In Deutschland unterscheidet man u. a. zwischen

  • gesetzlichen Krankenkassen
  • privaten Krankenversicherung
  • Betriebskrankenkassen

[bearbeiten] Allgemeine Definition

Krankenkasse sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und Träger des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Sicherstellung solcher Kassen erfolgt das Sozialgesetzbuches.

[bearbeiten] Allgemeines

Die gesetzlichen Krankenkassen gelten als primäre Träger. Dazu gehört zum Beispiel die hiesige AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse). Weitere primäre Träger sind die Betriebskrankenkassen (BKK) und Innungskrankenkassen (IKK). Ersatzkrankenkassen sind zum Beispiel die Barmer (BEK), Techniker Krankenkasse (TK) oder Deutsche-Angestellten Krankenkasse (DAK).

Jeder Versicherte kann zwischen den gesetzlichen Krankenkassen frei wählen und/oder zu einer Betriebskrankenkasse seiner Wahl wechseln. Das ist durch das Gesundheitsstrukturgesetz geregelt. Bedingung: Der Versicherte muss mindestens 18 Monate in einer Krankenkasse verweilen, um seinen Anspruch auf einen Wechsel wahrnehmen zu können. Hinzu kommt die Beachtung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten. Erhöht eine Krankenkasse ihre Beiträge, so steht dem Versicherten allerdings ein Sonderkündigungsrecht zu. Somit kann der Versicherte ohne Fristen direkt wechseln.

Größte Krankenkasse ist die AOK mit rund 24. Mio. Mitgliedern, die auch gesetzlich verpflichtet ist, jeden Bürger/in aufzunehmen und zu versichern. Dicht dahinter folgen die Ersatzkassen mit rund 21. Mio Mitgliedern. Die Betriebskrankenkassen seit ihrer Gründung einen enormen Zuwachs hingelegt und verzeichnen bereits rund 14 Mio. Mitglieder.

Betriebskrankenkassen entstehen aus Unternehmen, die mindestens 1000 versicherungspflichtigte Beschäftige vorweisen. Die BKK gehört zu den gesetzlichen Krankenversicherungen und sind ebenfalls Träger öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Als Link haben wir euch eine BKK-Übersicht sowie weitere Informationen rund um die BKK verlinkt.

In der Regel sind die Betriebskrankenkassen (BKK) günstiger als die Allgemeinversicherer wie AOK und Barmer. Das Gesetz sieht vor, dass jeden Krankenkasse einen frstgelegten und definierten Leistungskatalog erfüllen muss, so dass der Versicherte durch einen geringeren Beitrag nicht auf Leistungen verzichten musst.

[bearbeiten] Wichtiges für euch Azubis

Bevor die Ausbildung anfängt, seid ihr während eurer Schullaufbahn über eure Eltern mitversichert. Mit Beginn der Ausbildung müsst ihr euch eine eigene Krankenversicherung wählen. In der Regel bleiben angehende Azubis in der Familienversicherung der Eltern und lassen sich dort eigentständig pflichtversichern. Je nach Krankenkasse entspricht dann der Beitragssatz zwischen 14-16 %, bei Betriebskrankenkassen sind die Beiträgessätze deutlich geringer (zwischen 12-14%), so dass preisliche Unterschiede entstehen, ohne auf gesetzliche Leistungen zu verzichten.

Derzeit beschäftigt sich die Bundesregierung mit einer neuen Gesundheitsreform. Es ist angedacht, ab 2009 einen einheitlichen, für alle Krankenkassen gleichen Beitragssatz zu erheben. Dieser soll > 14 % liegen. Somit geht der Preisvorteil für die Betriebskrankenkassen verloren.

Steht euer neuer Arbeitgeber fest, könnt ihr euch über eine mögliche BKK des Arbeitgebers erkundigen.


Meines Wissens nach gilt die Familienversicherung von Azubis nur bis zur Volljährigkeit. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen sie sich selbst bei der Krankenkasse versichern. Desweiteren noch ein Hinweis zu den Sozialversicherungsbeiträgen.(Kranken- und Pflegeversicherung) Erst ab einem bestimmten Einkommen (ich glaube, 325 €) müssen Azubis diese selbst zahlen. Liegt die Lehrlingsvergütung darunter, muss der Ausbildungsbetrieb die monatlichen Abzüge tragen.

caramba

[bearbeiten] Links

Übersicht von Krankenkassen

Informationen rund um die BKK

Azubi.net Forum

Focus Krankenkassen-Rechner

Gesetzlich oder Privat?

Der große Focus-Krankenkassen-Test