Kindergeld

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Kindergeld


Das Kindergeld ist immer wieder für Eltern und Azubis eine umstrittene Sache. Kriegt man es, oder kriegt man es nicht? Das Kindergeld steht Personen bis zum 18. Lebensjahr zu. Je nach Fall gibt es Ausnahmen. Das Kindergeld wird von der Geburt an bezahlt.

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Welche Voraussetzungen gibt es für den Erhalt von Kindergeld?

Von diesen Voraussetzungen müssen nicht alle zutreffen. Vielfach ist es so, dass nur eine oder einige wenige Voraussetzungen zutreffen.

  1. Alter bis 18 Jahre.
  2. Ihr müsst in der Ausbildung sein. Hierzu gehören alle Ausbildungsmaßnahmen, die zur Erlangung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen führen.
  3. Seid ihr ohne Ausbildung und ohne berufsqualifzierenden Abschluss, so bis Ende 25. Lebensjahr.
  4. Seid ihr ohne Arbeit, so bis Ende 21. Lebensjahr.
  5. Absolviert ihr einen freiwilligen Dienst, so steht euch Kindergeld zu.
  6. Wichtig: Absolviert ihr Zivil- oder Wehrdienst, erhaltet ihr kein Kindergeld. Die Bezugszeit für Kindergeld verlängert sich allerdings durch die Zeit des Zivil- oder Wehrdienstes, da ihr in dieser Zeit kein Kindergeld erhalten habt.
  7. behinderte Kinder bis zum 25. Lebensjahr, je nach Grad der Behinderung länger.
  8. Nur ein Elternteil kann Kindergeld erhalten, nicht beide.
  9. Nicht nur deine Eltern können Kindergeld beziehen, sondern auch deine Großeltern, Pflegeeltern oder Stiefeltern. Jedoch: nur ein Teil, nie mehrere! Beispiel: Mama und Stiefpapa können nicht beide Kindergeld erhalten, sondern wie unter Punkt 8 ein Teil.

[bearbeiten] Wie erfolgt der Antrag? Und wo?

Der Antrag erfolgt auf jeden Fall schriftlich, nicht mündlich. Hierfür gibt es Antragsformulare. Diese sind bindend. Andere Anträge (formlos) werden nicht berücksichtigt. Mündliche Anträge sind ebenso nichtig. Hier findet ihr den Direktlink zu den Antragsformularen: Formuare

[bearbeiten] Wie viel Kindergeld kann ich erwarten?

Das Kindergeld ist gestaffelt und richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Die Zahlung erfolgt monatlich. 1. Kind: 154,- EUR 2. - 3. Kind: 154,- EUR ab 4. Kind: 179,- EUR

Beispiel: Du hast noch drei weitere Geschwister. Somit erhalten deine Eltern wie folgt Kindergeld; bis zum 3. Kind je 154,- EUR = 462,- EUR 4. Kind = 179,- EUR, somit insgesamt 641,- EUR monatlich.

[bearbeiten] Übergangszeiten

Zwischen Schule und Ausbildung oder Ausbildung und Studium (Zivildienst und FSJ lassen wir mal außen vor) entstehen aufgrund der unterschiedlichen Start- und Endzeiten Übergangszeiten. In diesen Übergangszeiten hat man meistens entweder keine Arbeit und ist im Urlaub (um die abgeschlossene Ausbildung zu feiern!) oder sucht Arbeit. Viele Wartende nehmen auch Minijobs an.

Es ist wichtig für den Bezug von Kindergeld in der Übergangszeit, dass ihr euch bei der Agentur für Arbeit als ausbildungsplatzsuchend bzw. arbeitssuchend meldet. Beim Termin bei der Argentur für Arbeit unbedingt sagen, dass ihr einen Ausbildungsplatz sucht oder bereits einen habt. Die Meldebestätigung könnt ihr dann bei der Familienkasse einreichen. Ein weiterer Vorteil ist die Erstattung von Bewerbungs- und Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen. Rechtzeitig und im Vorfeld angemeldet, übernimmt die Agentur für Arbeit nahezu alle Kosten. Sammelt dafür alle Anschreiben.

Siehe auch: Bewerbungskostenerstattung für Berufseinsteiger

[bearbeiten] Grenzbetrag

Schlimmes Wort, große Wirkung! Der Grenzbetrag entscheidet, ob euch Kindergeld zusteht oder nicht. Hierbei kommt es auf eure Einkünfte an. Der Grenzbetrag ist für das Jahr 2007 und 2008: 7680,- EUR.

[bearbeiten] Werbungskosten

Kommt es vor, dass ihr als Azubis zum Beispiel über diesen Grenzbetrag kommt, so könnt ihr Werbungskosten absetzen. Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen. Weitere Informationen dazu als Link: Werbungskosten

Zu den Werbungskosten gehören u. a. 1. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Sprich: Hier ist euer Weg von zu Hause bis zum Ausbildungsort gemeint. Ihr könnt pro Fahrt (einfacher Weg, also nur Hin- oder Rückfahrt) ab dem 21. Kilometer 0,30 EUR absetzen. Beispiel: 28 Kilometer pro Weg = 7 Kilometer x 0,30 EUR = 2,10 EUR

Daher ist es wichtig, euch jeden Tag zu notieren, denn die Kilometer läppern sich zusammen. Noch ein Hinweis: Die 0,30 EUR ab dem 21. Kilometer gilt seit dem 1. Januar 2007 durch die Bundesregierung. Aktuell streiten sich die Gerichte darüber, ob diese Regelung verfassungswirdrig ist vom Gesetzgeber. Der Bundesgerichtshof muss im diesen Jahr darüber entscheiden, der Bundesfinanzhof hat bereits eine Verfassungswidrigkeit festgestellt, gab er die abschließende Beurteilung weiter. Somit muss der BGH handeln, der Bundesfinanzhof gab bereits ein wichtiges Signal "pro Pendler".

Daher bitte auf der Lohnsteuererklärung sowie bei der Familienkasse für das Kindergeld die vollen Kilometer angeben, damit ihr später einen rückwirkenden Anspruch habt.

2. Arbeitsmittel Das kann z. B. Arbeitskleidung sein. Verlangt dein Arbeitgeber adrette Kleidung, die Geld kostet, so kannst du diese Kosten angeben und zum Abzug bringen. Wichtig: Quittung aufbewahren! Auch Latzhosen, Bundjacken und Sicherheitsschuhe sind abzugsfähige Kosten für euch.

3. Fortbildungen 4. Kontoführungsgebühren bei Banken 5. Lerngemeinschaften

Wichtig: Wenn ihr Azubis euch zum Lernen trefft, Gruppen bildet, dann sind das Lerngemeinschaften. Fährst du also zum entfernten Lernort, so sind hier die vollen Kilometer ansetzbar. Hin-und Rückweg.

[bearbeiten] Prognose

Diese erstellt die Familienkasse. Eure Angaben werden zum Jahresanfang geprüft und dann wird eine Prognose erstellt, ob euch bzw. euren Eltern Kindergeld für euch zusteht und für wie lange. Erfolgen Änderungen (Anpassung des Azubilohns), so sind diese unaufgefordert anzugeben. Die Familienkasse prüft unterjährig in unregelmäßigen Abständen die Angaben und Prognosen.

Wichtig: Errechnet ihr euch eure Prognose und der Grenzbetrag wird überschritten, so kommt nicht auf die Idee und verzichtet auf Gehalt/Lohn, damit euer bereits gezahltes Kindergeld nicht verloren geht und ihr es zurückzahlen müsst. Lohnverzicht zugunsten für das Kindergeld bzw. zum Erhalt des Kindergelds ist nichtig.

[bearbeiten] Links

  1. Allgemeine Information zum Kindergeld Kindergeld-Informationen
  2. Neues Merkblatt zum Kindergeld 2008 Merkblatt Kindergeld 2008
  3. azubi.net Forum: Geld und Zuschüsse
  4. Tipps und Tricks
  5. Bewerbungskostenerstattung für Berufseinsteiger
  6. § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder
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