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Jugend- und Auszubildendenvertretung ( JAV )

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ( JAV )

Die JAV ist ein wichtiges Instrument für die Auzubildenden. Denn diese vertritt nach Außen die Interessen der anderen Azubis in Unternehmen. Die JAV ist dem Betriebsrat direkt unterstellt und spricht alle Handlungen und Maßnahmen mit dem Betriebsrat ab. Somit unterstützt der Betriebsrat die JAV.

Da die JAV direkt dem Betriebsrat unterstellt ist, muss im Unternehmen auch ein Betriebsrat bestehen. Fehlt dieser, kann eine JAV nicht gewählt werden.

[bearbeiten] Die Wahl einer JAV

JAVis dürfen alle werden, die unter 25 Jahre alt sind und sich aktiv für die Rechte und und Interessen seiner Mitkollegen einsetzen wollen. Eine JAV kann entstehen, wenn mindestens 5 jugendliche Beschäftige (also Beschäftigte unter 18 Jahren) und Auszubildende unter 25 Jahre im Betrieb beschäftigt sind. Ist die Anzahl geringer, entsteht keine JAV.

[bearbeiten] Wer darf alles eine JAV wählen?

Wählen dürfen alle Azubis und die jugendlichen Beschäftigten unter 18 Jahren. Wichtig ist, dass diese am Wahltag noch keine 18 Jahre alt sind. Die Azubis dürfen nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben am Wahltag.

[bearbeiten] Wie lange besteht eine JAV?

Die JAV wird alle zwei Jahre gewählt.

[bearbeiten] Wer darf in die JAV?

Alle, die am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Ausbildung beendet wurde oder nicht.

[bearbeiten] Die Aufgaben der JAV

Die JAV hat einen umfassenden Aufgabenkatalog, der sich wie folgt einteilt:

  • die JAV ist erster Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Ausbildung und Arbeit
  • das kann sein: Ärger/Mängel in der Ausbildung, Einschüchterung, Beurteilungsprobleme wie Zeugnisse, Übernahmen von Azubis, Hilfe bei Alltagsproblemen
  • Kontrollfunktionen zur Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen
  • Integration ausländischer Azubis
  • sich dafür einsetzen, dass genügend Ausbildungsplätze angeboten werden
  • Hilfestellungen bei Übernahmen von Azubis
  • JAVis setzen sich für geregelte Arbeitszeiten, Urlaub und angemessene Vergütungen ein

[bearbeiten] Welche Rechte haben JAVis?

  • Teilnahme an Betriebs- und Personalratssitzungen

Doch Vorsicht: Nur bei Sitzungen, wo es um Azubi-Themen geht

  • Teilnahme an Schulungen (kostenfrei)
  • Abhalten von Sprechstunden
  • Betriebsbegehungen
  • Durchführung von Jugend- und Auszubildendenversammlungen


[bearbeiten] Welche Größe kann die JAV haben?

Das hängt von der Anzahl der Azubis im Betrieb ab. Dies richtet sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nach § 62 Abs. 1. Maximal sind 15 JAVis möglich bei einer Betriebsgröße > 1000 Azubis. Im mitteständischen Bereich z. B. kann bei 5 bis 20 Azubis 1 JAVi gewählt werden, bei 21 bis 50 Azubis sind das dann schon 3 JAVis.

Wichtig: Im öffentlichen Dienst gibt es leichte Abweichungen!

[bearbeiten] Kündigungsschutz von JAVis

JAVis sind genauso wie Mitglieder des Betriebsrates nicht immer liebsame Genossen. Gerade der Arbeitgeber sieht die Arbeit der JAV nicht immer gerne und je nach Sitautionen kann es vorkommen, dass die JAV einschreiten muss und sich nicht beliebt macht.

Zum Schutz ist die JAV-Kündigungsgeschützt, damit sie auch ungehindert und ohne Bedenken ihre Arbeiten machen können. Denn der § 78a des BetrVG sieht eine Übernahme vor von JAVis vor. Die Übernahme erfolgt für den JAVi unbefristet. "Doch Vorsicht!" Ein JAVi bekommt diese nicht automatisch, sondern muss seinen Anspruch schriftlich stellen. Nur so kann der Arbeitgeber reagieren.

Der Antrag auf Übernahme erfolgt mindestens 3 Monate vor Ablauf der Ausbildung. Ansonsten besteht keinerlei Anspruch.

Ach übrigens: Die Zeiten mit einer JAV/in einer JAV tätig zu sein, ist abwechslungsreich, lehrreich und spannend! Ihr lernt jede Menge dazu und könnte vieles für euren weiteren Lebensweg anwenden.

[bearbeiten] Weitere Informationen zur JAV

  • Infos über die JAV von der IG Metall Jugend + Hai-mäige Logos

IG Metall Jugend