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Gymnasiale Oberstufe

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Die gymnasiale Oberstufe umfasst die der Sekundarstufe Ⅱ zugerechneten oberen Jahrgangsstufen von Gymnasium, beruflichem Gymnasium (auch: Fachgymnasium) und Gesamtschule und führt von der mittleren Reife (Fachoberschulreife/Realschulabschluss) zum Abitur (allgemeine Hochschulreife). Auch der schulische Anteil zum Erwerb der Fachhochschulreife oder des Fachabiturs kann in ihr absolviert werden.

Die beiden letzten Jahre der gymnasialen Oberstufe werden in Deutschland nach der Kultusministerkonferenz-Reform vom 7. Juli 1972 auch als Reformierte Oberstufe oder Kollegstufe (letzteres in Bayern) bezeichnet. Sie löste die gymnasiale Oberstufe der Saarbrücker Rahmenvereinbarung von 1960 ab.

In der verkürzten Form des Gymnasiums (achtjähriges Gymnasium – G8) umfasst die gymnasiale Oberstufe die Jahrgangsstufen 10 bis 12, in der längeren Form (G9) die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Sie verfügt über eine einjährige Einführungsphase größtenteils im Klassenverband und die zweijährige Qualifikationsphase (auch: Qualifizierungsphase), die im Kurssystem organisiert wird und an deren Ende eine abschließende Prüfung in vier oder fünf Fächern liegt.

Quelle