Duale Ausbildung
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Mit dualer Ausbildung bezeichnet man verkürzt das Duale Berufsausbildungssystem in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Hierunter versteht man die parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. Voraussetzung für eine Berufslehre im dualen System ist in Deutschland ein Berufsausbildungsvertrag und in Österreich und der Schweiz ein Lehrvertrag mit einem Betrieb. Die folglich zu besuchende Berufsschule ist abhängig vom Ort bzw. von der Landkreiszugehörigkeit des Betriebes. Der praktische Teil der Ausbildung wird den Auszubildenden in den Betrieben vermittelt, den theoretischen Teil übernimmt die Berufsschule. Ratsam ist darüber hinaus auch der Erwerb von Zusatzqualifikationen.
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[bearbeiten] Betriebliche Ausbildung
Grundlage für die betriebliche Ausbildung ist die jeweilige Ausbildungsordnung des Berufes. Die Ausbildung in den Betrieben findet an drei bis vier Tagen pro Woche statt, an ein bis zwei Tagen (Länderrechtliche Regelungen: je nach Ausbildungsberuf und Ausbildungsjahr) werden Berufsschultage angeboten. Alternativ wird auch sogenannter Blockunterricht durchgeführt. Das bedeutet, dass der Auszubildende bzw. Lehrling für bis zu 8 Wochen am Stück vollständig nur in der Schule ist. Sie wird oft ergänzt durch die überbetriebliche Ausbildung, die in eigenen Werkstätten der Handwerksinnungen und Kammern (Deutschland) stattfindet. Diese überbetrieblichen Lehrgänge sollen die Ausbildungsdefizite, die durch die Spezialisierung vieler Betriebe entstanden sind, ausgleichen. Die Dauer solcher Lehrgänge kann drei bis vier Wochen pro Jahr betragen. In Österreich wird die theoretische Ausbildung ein Tag pro Woche, wie in Wien oder geblockt bis zu zwei Monate im Jahr in Berufsschulen durchgeführt.
[bearbeiten] Schulische Ausbildung
Die Ausbildung in der Berufsschule unterliegt den Schulaufsichtsbehörden der Bundesländer resp. Kantone und den jeweils geltenden Lehrplänen, die wiederum auf dem bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan basieren. Der Besuch der Berufsschule umfasst in der Regel zwölf Unterrichtsstunden pro Woche, was zwei Schultagen entspräche. Da jedoch im allgemeinen nicht der volle Unterricht erteilt werden kann, beschränkt sich der Unterricht oft auf acht Stunden, die an einem Tag unterrichtet werden. Die Ausbildung in der Berufsschule umfasst einen fachtheoretischen und einen allgemeinen Teil. Zum allgemeinen Teil gehören in allen Berufen die Fächer Deutsch (Kommunikation), Politik (Gesellschaftslehre), Religion (Lebensfragen, Werte, Normen) und Sport (Gesundheitsförderung).
Der Berufsschulunterricht wird entweder in Teilzeitform (wöchentlich ein oder zwei Tage) oder in Blockform (zusammengefasst zu mehreren Wochen 'am Stück') organisiert. Berufe mit nur wenigen Ausbildungsverhältnissen (so genannte Splitterberufe) werden in Landesfachklassen oder Bundesfachklassen zusammengefasst.
[bearbeiten] Prüfungen
Während der Berufsausbildung ist eine Zwischenprüfung abzulegen, die den Erfolg der bisherigen Ausbildung aufzeigen soll. Diese findet in etwa in der Mitte der Ausbildung statt. Am Ende der Ausbildung steht die Abschlussprüfung, in der die zu Prüfenden ihre berufliche Handlungskompetenz nachweisen müssen. Im Handwerk heißt die Abschlussprüfung traditionell Gesellenprüfung. Die Prüfungen sind von den zuständigen Stellen, in der gewerblichen Wirtschaft z. B. von den Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern, zu organisieren. Abgenommen werden sie von den Kammern eingesetzten ('berufenen') Prüfungsausschüssen.
Derzeit findet ein Umbruch im Prüfungsverfahren statt. In einigen neugeordneten- bzw. neuen Ausbildungsberufen, sind im Rahmen eines Modellversuches Zwischen- und Abschlussprüfung ersetzt worden durch eine "gestreckte" Prüfung. Das heißt im Detail, dass Prüfungsteil 1 (vormals die Zwischenprüfung) bis zu 40% in das Gesamtergebnis eingeht und Prüfungsteil 2 (vormals die Abschlussprüfung) dementsprechend 60 oder mehr Prozent der Gesamtprüfung entspricht.
Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, so kann die zuständige Kammer auf Antrag des Auszubildenden die Ausbildung bis zum nächsten Wiederholungstermin verlängern (maximal ein Jahr).
[bearbeiten] Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Siehe auch:Rechtshinweis
