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Deutsche Industrie- und Handelskammer

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Die Deutsche Wirtschaft wird in den 81 regionalen Industrie- und Handelskammern (IHK) und deren Dachorganisation Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) organisiert. Alle Unternehmen, mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, Landwirtschaften und Freiberufler (welche nicht ins Handelsregister eingetragen sind), sind zu einer Mitgliedschaft in ihrer regionalen IHK verpflichtet.

Die IHK ist nicht nur für die Abschlussprüfung der Kaufmännischen und Technischen Auszubildenden verantwortlich. Sie prüft auch, ob Sie als Betrieb die geeigneten Vorraussetzungen zur Ausbildung besitzen. Ihren Ansprechpartner finden Sie auf den Seiten der IHK.

Sie können Ihre offene Lehrstelle in der Lehrstellenbörse der IHK veröffentlichen und auch selber pflegen.

Bilden Sie zum ersten Mal einen Auszubildenden aus, prüft die IHK Ihre Ausbildungsfähigkeit. Ein Ausbildungsberater der IHK besucht Sie und prüft ob Sie eine Arbeitsplatzausstattung für den Auszubildenden zur Verfügung stellen können und ob Sie über einen Ausbilder gemäß den Richtlinien verfügen.

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