Berufsschule
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Die Berufsschule ist eine Schulform im Bereich der berufsbildenden Schulen. Die Berufsschule vermittelt den Auszubildenden während ihrer Berufsausbildung die durch den Rahmenlehrplan bzw. den Lehrplan des jeweiligen Standortes bestimmten Inhalte. Sie ist eine der beiden Säulen der Dualen Ausbildung. Sie hat die Aufgabe, die Allgemeinbildung und die jeweilige fachliche Bildung zu fördern.
Die Berufsschule ist eine zweitägige Teilzeitschule mit wöchentlich 8 bis 12 Unterrichtsstunden, abhängig vom Beruf und dem Ausbildungsjahr. Die Unterrichtszeit kann auch zu mehrwöchigen Unterrichtsblöcken zusammengefasst werden. Diese Form wird in Deutschland insbesondere bei Ausbildungsberufen mit einer geringen Zahl von Auszubildenden (so genannten Splitterberufen oder Berufe des öffentlichen Dienstes, wie z.B. Verwaltungsfachangestellter oder Fachangestellter für Arbeitsförderung) gewählt, wenn diese in Landes- oder Bundesfachklassen unterrichtet werden. Die restliche, also überwiegende Zeit dient, so ist es zumindest vorgesehen, der Vermittlung der nach dem Ausbildungsrahmenplan vorgeschriebenen Inhalte in dem Betrieb, mit dem der Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde.
Die Berufsschule und damit die gesamte Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung vor einer 'zuständigen Stelle' - dies ist ein Begriff aus dem Berufsbildungsgesetz - ab. In Deutschland sind dies z. B. die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern (HWK), die Rechtsanwaltskammern oder Verwaltungsschulen (auch "Studieninstitute" genannt).
Der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung wird nach beendeter Berufsschule und der bestandenen Abschlussprüfung in Deutschland mit dem Abschlusszeugnis, in der Schweiz mit dem Fähigkeitszeugnis nachgewiesen. Traditionell werden dafür in Deutschland noch die Bezeichnungen 'Gesellenbrief' (im Handwerk), 'Facharbeiterbrief' (in den technischen Berufen der Industrie) oder 'Kaufmannsgehilfenbrief' (in den kaufmännischen Berufen) verwendet.
Die Ausbildungsdauer beträgt in Deutschland je nach Beruf 2 bis 3,5 Jahre, in der Schweiz drei bis vier Jahre. Für die Aufnahme einer Ausbildung gibt es in Deutschland und in der Schweiz formal keine Voraussetzungen; von den Betrieben wird jedoch in den meisten Fällen ein Haupt-, Realschulabschluss oder Abitur bzw. die entsprechende Qualifikation vorausgesetzt. In der Schweiz wird von einigen Betrieben die Teilnahme einer Berufsmittelschule, einer Mischform aus Berufsschule und Matura, empfohlen.
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[bearbeiten] Rechte und Pflichten
Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht, an Prüfungen und an außerhalb der eigentlichen Unterrichtszeit stattfindenden Veranstaltungen im Rahmen des Berufsschulunterrichts, die den Unterricht notwendig ergänzen, freizustellen. D.h. er muss dem Auszubildenden den Berufsschulbesuch ermöglichen und darf ihn in dieser Zeit nicht beschäftigen. Dabei umfasst die Zeit der Freistellung neben dem Unterricht an sich auch die Pausen und den Weg zwischen der Schule und der Ausbildungsstätte. Außerdem dürfen Auszubildende bei einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht vorher nicht im Betrieb beschäftigt werden.
Wenn du als Azubi unter 18 Jahre alt bist, darfst du gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz in folgenden Fällen nicht im Betrieb beschäftigt werden:
- an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten Dauer (Dieses Beschäftigungsverbot besteht aber nur einmal in der Woche.)
- in einer Berufsschulwoche, wenn der Blockunterricht nach dem Plan an mindestens fünf Tagen mindestens 25 Stunden umfasst (Während der Blockwoche sind allerdings zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden in der Woche zulässig.)
[bearbeiten] Anrechnung
Bei der Anrechnung der Berufsschulzeit wird unterschieden zwischen Auszubildende unter 18 Jahren und Auszubildenden ab 18 Jahren.
- Anrechnung der Berufsschulzeit bei Auszubildende unter 18 Jahren
- Anrechnung der Berufsschulzeit bei Auszubildenden ab 18 Jahren
[bearbeiten] Anrechnung der Berufsschulzeit bei Auszubildende unter 18 Jahren
Wenn du als Azubi noch unter 18 Jahren alt bist, gelten bei der Anrechnung der Berufsschulzeit auf deine Ausbildungszeit folgende Regeln:
Ein Berufsschultag, der mehr als fünf Unterrichtsstunden umfasst, muss mit acht Zeitstunden auf die höchstzulässige gesetzliche Arbeitszeit je Woche, nicht auf eine tarifvertraglich verkürzte Arbeitszeit angerechnet werden. Dies geschieht allerdings nur einmal die Woche – wenn es zwei Berufsschultage gibt, wird beim zweiten nur noch die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen angerechnet.
Beträgt der Unterricht in der Blockwoche nach dem Plan mindestens 25 Stunden Unterricht und sind diese auf mindestens fünf Tage verteilt, wird die Berufsschulwoche mit 40 Stunden auf die Ausbildungszeit angerechnet. Während der Blockwoche sind allerdings betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden in der Woche zulässig.
[bearbeiten] Anrechnung der Berufsschulzeit bei Auszubildenden ab 18 Jahre
Wenn du als Azubi 18 Jahre oder älter bist, existiert keine gesetzliche Anrechnungsvorschrift der Berufsschulzeit. So wird die Berufsschulzeit nur in den Fällen angerechnet, in denen sich die Unterrichtszeit mit der regelmäßigen Ausbildungszeit überschneidet, wenn du also für den Besuch der Schule freigestellt wurdest. So kann es passieren, dass Auszubildende durch die zeitliche Lage des Berufsschulunterrichts in bestimmten Fällen über die vertraglich geregelte tägliche Arbeitszeit aufwenden. Die absolute Höchstgrenze ist hier dann durch das Arbeitszeitgesetz gegeben und liegt bei 48 Stunden. Es ist allerdings nicht erlaubt, die Zeit des Berufsschulunterrichts inkl. Pausen und Wegezeit zwischen Betrieb und Schule im Betrieb nachzuholen.
Beispiel:
- Tägliche Arbeitszeit: 8 - 16:30 Uhr
- Berufsschule: 7:00 - 14:00 Uhr
Morgens: Der Weg zur Schule samt Berufsschulzeit von 7-8 Uhr wird nicht als Arbeitszeit gezählt, da der Auszubildende auch in seiner Freizeit zur Berufsschule gehen muss. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Auszubildenden von der Arbeitszeit freizustellen. Dies betrifft aber erst die Zeit ab 8 Uhr.
Nachmittags: Der Weg von der Berufsschule zur Arbeitsstätte wird als Arbeitszeit verrechnet. Man fängt nach Ankunft im Betrieb normal an zu arbeiten.
Somit hat man für diesen Tag eine Zeitspanne von 7:00 Uhr - 16:30 Uhr für seine Ausbildung aufgewendet.
Wenn dein Ausbilder von dir verlangt, dass du nach der Berufsschule noch in den Betrieb kommen sollst, so musst du dies nicht tun, wenn die Zeit, die du nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kannst zu kurz ist, um dem Ausbildungszweck zu dienen. Dies ist bei weniger als 20 Minuten der Fall. Ob dies bei dir zutrifft, ermittelst du, indem du von deiner täglichen Arbeitzeit die gesamte Zeit in der Berufsschule abziehst, die während deiner üblichen Arbeitszeit stattfindet (inkl. des Weges von der Berufsschule in den Betrieb).
Diese Regelung führt teilweise zu großen Ungerechtigkeiten. Deshalb wird in großen Betrieben die Freistellung oftmals in Betriebsvereinbarungen geregelt. Ansonsten haben die volljährigen aber keine andere Wahl, als die Sache so hinzunehmen, wie sie ist.
[bearbeiten] Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Siehe auch:Rechtshinweis

