Auszubildender
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Ein Lehrling (in Deutschland übliche Gesetzessprache: Auszubildende/Auszubildender, umgangssprachlich: Azubine/Azubi; veraltet: Stift) erlernt einen Ausbildungsberuf. Berufslernende oder auch lernende Person ist die neue Bezeichnung nach schweizerischen Berufsbildungsgesetz für Lehrlinge. Man spricht dort auch von Stift oder Lehrtochter. Die in Deutschland und in den Nachbarländern verbreitetste Form ist die Duale Berufsausbildung, welche die Praxis im Ausbildungsbetrieb mit der Theorie aus der Berufsschule verbindet. Die Ausbildungsdauer beträgt, abhängig vom Ausbildungsberuf und Schulabschluss des Lehrlings, zwei bis dreieinhalb Jahre.
Während ihrer Ausbildung erhalten Lehrlinge kein Gehalt oder Lohn, sondern eine Ausbildungsvergütung. Ausgenommen sind hier Anwärter der Beamtenlaufbahnen, die schon während ihrer Ausbildung, dem so genannten Vorbereitungsdienst Dienstbezüge erhalten. Lehrlinge müssen in Deutschland und Österreich keine Steuerabgaben entrichten, sind jedoch sozialversicherungspflichtig.
Die Bezeichnung Stift ist vor allem noch im süddeutschen Raum verbreitet, im übrigen Deutschland ist sie mittlerweile unüblich geworden, und gilt eher als abwertende Bezeichnung für den Lehrling, ebenso wie die bis in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts bekannte Bezeichnung Lehrpieps. In der Literatur leben die Begriffe weiter.
Die Ausbildung wird mit einer zweiteiligen schriftlichen und mündlichen Prüfung abgeschlossen. Nach bestandener Prüfung darf der Lehrling im Handwerksbereich die Bezeichnung Geselle, im Industriebereich die Bezeichnung Facharbeiter führen. Im Dienstleistungs- und Handelsbereich war früher Gehilfe gebräuchlich, das zunehmend durch Fachangestellter abgelöst wird. Im Gartenbau führt man nach bestandener Prüfung die Berufsbezeichnung Gärtnergehilfe.
In der Krankenpflege ist vor Ablegen des schriftlich-mündlich-praktischen Examens die Bezeichnung „Pflegeschüler“ üblich. Nach Bestehen der Prüfung führt man die Bezeichnung "Examinierte Pflegekraft", bzw. offiziell Gesundheits- und Krankenpfleger/in.

