Ausbildungsvertrag
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Am Anfang der Ausbildung steht der Ausbildungsvertrag
Deine Suche nach einer Ausbildungsstelle war erfolgreich? Super, herzlichen Glückwunsch! Dann kann es ja endlich losgehen. Zumindest fast…
Durch die Einigung von Betrieb und Azubi ist der Ausbildungsvertrag zwar schon geschlossen, aber er muss unbedingt vor dem Ausbildungsbeginn schriftlich festgemacht werden. Folgende Angaben sollten bzw. müssen darin enthalten sein:
- Vertragspartner
- Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Dauer der Probezeit
- Pflichten des Ausbildenden
- Pflichten der/des Auszubildenden
- sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (z.B. überbetriebliche Ausbildungsstätten oder externe Seminare)
- Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
- Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
- Dauer des Urlaubs
- Hinweis auf anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
Den Betrieb nennt das Berufsausbildungsgesetz "Ausbildender", den Lehrling "Auszubildenden".
Ungültig sind Vereinbarungen im Vertrag, die Auszubildende für die Zeit nach ihrer Berufsausbildung in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten beschränken, sowie solche, die eine Verpflichtung des Auszubildenden zur Zahlung einer Entschädigung für die Berufsausbildung, Vertragsstrafen den Ausschluss oder die Beschränkung von Schadensersatzansprüchen sowie die Festsetzung der Höhe eines pauschalierten Schadenersatzes vorsehen.
Der Vertrag muss von beiden Seiten unterschrieben werden. Wenn der Auszubildende noch unter 18 Jahren ist, muss auch der "gesetzliche Vertreter", das sind in der Regel die Eltern, den Vertrag mitunterschreiben. Auszubildender und gesetzlicher Vertreter erhalten jeweils eine Ausfertigung des Vertrags.
Der Betrieb legt den Vertrag der zuständigen Kammer - meist Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) - vor. Diese überprüft, ob der Vertrag in Ordnung ist und trägt ihn in ihr Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein. Hierbei ist es auch für deinen Ausbildenden wichtig, den Vertrag frühzeitig abzuschließen und bei der Kammer einzureichen - tut er dies nicht rechtzeitig, droht ihm eine Geldstrafe.
Wenn du wissen willst, wie ein Ausbildungsvertrag aussieht, kannst du dir z.B. den vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) empfohlenen Muster-Vertrag oder das Muster des Berufsausbildungsvertrags des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) anschauen.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Siehe auch:Rechtshinweis

