Ausbildungsordnung
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Ausbildungsordnungen legen die bundeseinheitlichen Standards für die betriebliche Ausbildung im Rahmen der dualen Berufsausbildung fest.
Inhalte
Nach § 5 BBiG und § 26 HwO muss eine Ausbildungsordnung mindestens folgende Inhalte besitzen:
- Dauer der Ausbildung. Diese sollte nicht mehr als 3,5 und nicht weniger als zwei Jahre betragen.
- Bezeichnung des Ausbildungsberufes, der anerkannt wird.
- Berufsbild. Hierbei handelt es sich um einen Überblick über die Kenntnisse und Fähigkeiten, die erworben werden.
- Ausbildungsrahmenplan. Dies ist eine nähere Beschreibung des Berufsbilds und ein zeitlicher Ablauf.
- Prüfungsanforderungen. Inhalte der Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung.
[bearbeiten] Ausbildungsordnung
Umgs. Für Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs. Bundesregierung und Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben am 16. Juni 2004 den Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs, umgangssprachlich Ausbildungspakt genannt, für die Dauer von 3 Jahren geschlossen, um eine Trendwende auf dem Ausbildungsmarkt zu erreichen. Jedem Ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen soll ein Ausbildungsangebot gemacht werden um den Fachkräftenachwuchs zu sichern.
[bearbeiten] Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Siehe auch: Rechtshinweis

