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Ausbildungsdauer

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Die Ausbildungsdauer wird für jeden Ausbildungsberuf durch die jeweilige Ausbildungsordnung festgelegt. Sie beträgt in der Regel zwischen 2 und 3,5 Jahren, kann in bestimmten Fällen aber verkürzt oder verlängert werden. Die Dauer der Ausbildung muss im Ausbildungsvertrag festgelegt sein.

[bearbeiten] Ausbildungsverkürzung

In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, die Dauer der Ausbildung zu verkürzen:

  • vor Beginn der Ausbildung, wenn
    • du ein Berufsgrundbildungsjahr oder eine Berufsfachschule besucht hast
    • zu erwarten ist, dass du als Auszubildender das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreichst, weil du z.B. schon eine Ausbildung ganz oder teilweise absolviert hattest oder höhere allgemeine Bildungsabschlüsse (z.B. Realschulabschluss oder Abitur) aufweist.

Das Unternehmen, mit dem du einen Ausbildungsvertrag eingehst, entscheidet hierüber. Die zuständige Kammer (IHK oder HWK) muss der Verkürzung zustimmen.

  • während der Ausbildung, wenn
    • überdurchschnittliche Leistungen in Schule (mindest Durchschnittsnote aller berufsrelevanten Fächer 2,49) und Betrieb dies rechtfertigen.

Eine derartige Verkürzung entspricht der Vorziehung der Abschlussprüfung um ein halbes Jahr. Dies muss die ausbildende Firma bei der zuständigen Kammer beantragen. Der Ausbildungsvertrag muss nicht angepasst werden.

[bearbeiten] Siehe auch

[bearbeiten] Quelle

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