In der aktuellen Stiftung Warentest, Ausgabe Juli 2009 gibt es folgenden Tipp:
Fällt eine Auszubildende durch die Abschlussprüfung, ist nicht gleich das Kindergeld futsch, so
das Finanzgericht Saarland. Eine junge Frau hatte im Selbststudium für die Nachprüfung gelernt, weil ihr Ausbildungsbetrieb insolvent war. Doch weil sie nicht parallel zur Berufsschule ging, strich die Familienkasse das Kindergeld.
Das ließen die Richter nicht gelten: Die Frau habe ihre Ausbildung bis zur erneuten Prüfung verlängert und nicht mit einem Vollzeitjob unterbrochen.
Tipp: Endgültig muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden. Bis dahin sollten Eltern gegen einen Ablehnungsbescheid Einspruch einlegen (BFH-Az. III R 84/08).
Nähere Infos im Wiki unter
http://www.azubi.net/wiki/index.php/Kindergeld
